Sanierungsplan nach BaSAG

Gemäß BaSAG haben alle Kreditinstitute mit Sitz im Inland einen Sanierungsplan zur Vorbereitung auf den Krisenfall zu erstellen. Ausgenommen davon sind Kreditinstitute, die Teil einer Gruppe auf konsolidierter Ebene beaufsichtigt wird - hier hat das Mutterunternehmen einen Gruppensanierungsplan zu erstellen. Der Sanierungsplan ist von der Geschäftsleitung zu erstellen und muss dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht werden, bevor dieser an die FMA übermittelt wird. Gemäß BaSAG und ergänzender Regelungen sind zumindest die folgenden Inhalte im Sanierungsplan abzubilden:

AKonsultancy Unternehmensberatung Inhalte Sanierungsplan

Sanierungsplan nach BaSAG - Aktualisierung

Die AKonsultancy Unternehmensberatung unterstützt Banken bei der Weiterentwicklung und Aktualisierung der Sanierungspläne sowie bei der Mängelbeseitigung insbesondere hinsichtlich

  • Identifikation von Hindernissen
  • Prüfung des Sanierungsplans auf Änderungen im Geschäftsmodell
  • Entwicklung und Simulation der Belastungsszenarien
  • Überprüfung bestehender Handlungsoptionen
  • Entwicklung neuer Handlungsoptionen 
  • Auswirkungsanalysen

In einer Krise ist der Zeitraum der Sanierung im Sinne eines "Reißen" der Sanierungstrigger der letztmögliche eigenständige Eingriff in das Unternehmen, um die Bank wieder auf Kurs zu bringen. Greifen die von der Geschäftsleitung entwickelten Sanierungsmaßnahmen nicht, wird in weiterer Folge die Bankenaufsicht durch die Anwendung von Frühinterventionsmaßnahmen oder durch die Feststellung des FOLF und anschließender Insolvenz oder Abwicklung tätig. Dementsprechend empfiehlt die AKonsultancy Unternehmensberatung eine sorgfältige Entwicklung krisenresistenter Maßnahmen, die unter Stress auch realistisch durchführbar sind.