Unternehmensbewertung und Bewertungsgutachten

Oft verlangen gesetzliche Vorschriften, Geschäftsordnungen oder vertragliche Vereinbarungen die Einholung von Bewertungsgutachten oder gutachterlichen Stellungnahmen. Bei Transaktionen (Kauf oder Verkauf, Umgründung) bildet das Bewertungsgutachten eine wichtige Ausgangsbasis für die weiteren Verkaufsverhandlungen. Grundlage jedes Bewertungsgutachtens bildet die Durchführung einer Unternehmensbewertung.

  • Unternehmensbewertung – Wie viel ist Ihr Unternehmen wert?
  • Fairness Opinions – Ist die geplante Transaktion angemessen?
  • Bewertung von Einzeltransaktionen (Asset-Deal) – Wie viel ist der Transaktionsgegenstand wert?
  • Fortbestehensprognose - Ist die Überlebensfähigkeit des Unternehmens gegeben? Sind die Insolvenztatbestände erfüllt?
  • Einhaltung von Vertragsbestandteilen (Covenants, Ausschüttungsgrenzen, Bonuszahlungen)

Die Durchführung einer Bewertung ist ein komplexer Prozess, der tiefgehendes Verständnis des Unternehmens und des Geschäftsmodells erfordert. Dementsprechend ist die AKonsultancy Unternehmensberatung bestrebt, Ihr Unternehmen kennenzulernen, die Abläufe zu verstehen und daraus die richtigen Schlüsse für die Finanzplanung und Unternehmensbewertung zu ziehen. 

Gerade im KMU-Bereich sind die umfangreichen Vorgaben an Gutachten gemäß KFS/BW1 oft nicht vollumfänglich erforderlich. Hier bietet sich die Durchführung einer vereinfachten Wertfindung (KFS/BW1_E5) an. Diese Form der Wertermittlung ist eine vergleichsweise kostenschonende Variante.

Abhängig von der Verwendung des Bewertungsobjektes kommen unterschiedliche Bewertungsverfahren zur Anwendung

  • Ertragswertverfahren
  • DCF-Verfahren
  • Substanzwertverfahren
  • Liquidationswertverfahren
  • Vergleichswertverfahren
  • CAPM

Bei Transaktionen ist es entscheidend, dass die subjektiven Werte (unter Berücksichtigung der eigenen Ausgangssituation wie z. B. Liebhaberei, Synergien, spezifische Opportunitätskosten) der Verhandlungsparteien in Einklang zu bringen sind. Der gutachterliche objektive Wert dient dazu als Leitlinie.


Zur Durchführung einer Bewertung setzt die AKonsultancy Unternehmensberatung auf Ihren vorhandenen Informationen auf (Planungsrechnungen, Cash-Flow-Prognosen). Gegebenenfalls werden fehlende Informationen erarbeitet oder eingeholt. Die AKonsultancy Unternehmensberatung trifft eine Einschätzung zu Marktchancen und -Risiken und leitet daraus die entscheidenden Parameter für die entsprechende Wertermittlung ab. Je nach Bewertungszweck verwendet die AKonsultancy Unternehmensberatung die angemessene Bewertungsmethode. Die AKonsultancy Unternehmensberatung orientiert sich dabei an geltenden Fachgutachten (KFS BW1, KFS RL28, KFS BW7), Empfehlungen von Interessenvertretungen (Fortbestehensprognose WKO) und geltenden internationalen Standards (IFRS - International Financial Reporting Standards, IVS-International Valuation Standards, UGB).

Gutachten Verstehen

Gegebenenfalls nimmt die AKonsultancy Unternehmensberatung für Sie die Rolle des Gutachten-Übersetzers ein – insbesondere dann, wenn Sie eine gutachterliche Stellungnahme nicht selbst beauftragt haben. Die AKonsultancy Unternehmensberatung erklärt verständlich die Kernaussagen, Stellschrauben, Handlungsspielräume und alternative Auslegungsmöglichkeiten der Ergebnisse. Sie erhalten Feedback zur Qualität eines Gutachtens, zur Aussagekraft der Bewertung und zur Angemessenheit der Methodenwahl.

Fortbestehensprognose

Im Zuge der Unternehmenssanierung oder auf Anforderung von Banken, Steuerberater oder Geschäftspartnern kann die Erstellung einer Fortbestehensprognose erforderlich sein. Ziel der Fortbestehensprognose ist es, eine Einschätzung zur weiteren Überlebensfähigkeit Ihres Unternehmens zu geben. Über eine Fortbestehensprognose sollten Sie jedenfalls nachdenken, wenn

  • sich negatives Eigenkapital abzeichnet
  • mehr als das halbe Nennkapital in einem Jahr aufgezehrt wurde oder
  • starke Krisensymptome, die einen Verzehr des Eigenkapitals in der Folgeperiode erwarten lassen.

Die AKonsultancy Unternehmensberatung unterstützt Sie bei der Untersuchung, ob der Tatbestand der Überschuldung oder der Zahlungsunfähigkeit gemäß Insolvenzordnung gegeben oder zu erwarten ist. Eine positive Fortbestehensprognose ist die Ausgangsbasis für weitere Sanierungsmaßnahmen und befreit Sie gegebenenfalls vom Vorwurf der schuldhaften Insolvenzverzögerung.