MREL - Strategische Bedeutung für Kreditinstitute und Banken

Mit Einführung der BRRD 2 treffen Kreditinstitute, für die eine Restrukturierungsstrategie (bail-in) in der Abwicklung vorgesehen ist, ausgeweitete Verpflichtungen in Verbindung mit dem Vorhalten der Mindesterfordernisse an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (BRRD Art. 45, BaSAG §100). Die Passiva der Kreditinstitute bekommt dadurch eine größere Bedeutung in der Bankenregulatorik. Sowohl Vorgaben der Rechnungslegung, der Bankenaufsicht, der Bankenabwicklung, aber auch die insolvenzrechtliche Betrachtungsweise sind Kernelemente in der Beurteilung der Abwicklungsfähigkeit von Kreditinstituten. Hervorzuheben ist insbesondere die direkte Verbindung mit der CRR (CET1, AT1, Tier2) hinsichtlich der Ausgestaltung berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten. Damit ist ein unmittelbarer Zusammenhang zur Eigenmittelausstattung gegeben. 

Zusammenspiel CRR und BaSAG BRRD


Die Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) ist als regulatorisches Mindesterfordernis zur Sicherstellung der Verlustabsorption (Eigenmittel) und der Rekapitalisierung (berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten) im Krisenfall zu verstehen. Dementsprechend richtet sich in der Verwaltungspraxis die Festlegung des Mindesterfordernisses nach der Abwicklungsstrategie, den Abwicklungsansatz (Single Point of Entry - SPE, Multiple Point of Entry - MPE) der Verlustabsorptionsfähigkeit (LAC) einer Abwicklungseinheit. Zur besseren Verfügbarkeit und Qualitätssteigerung kann die Abwicklungsbehörde ggf. Nachrangigkeitserfordernisse festlegen. Dennoch würde einer Abwicklung das Instrument der Gläubigerbeteiligung grundsätzlich auf alle Bail-in fähigen Verbindlichkeiten anzuwenden, unabhängig davon, ob diese die MREL Voraussetzungen erfüllen. Dies ist sowohl für die Vorbereitung von Bail-in Playbooks, und Krisensimulationen und Dry-Runs relevant. 

IFRS-Konzern - CRR-Bankengruppe - Abwicklungsgruppe 

Diese besondere Komplexität, erfordert den Aufbau spezifischer Monitoring-Prozesse, idealerweise eingebunden in das Berichtswesen der Bankensteuerung. Insbesondere vor dem Hintergrund möglicher abweichender Konsolidierungsvorgaben aus Rechnungslegung nach UGB/IFRS, Konsolidierungsvorgaben nach CRR und ggf. Abwicklungsgruppe kann das in der Umsetzung zu Herausforderungen führen. Dennoch bieten sich unter diesen Rahmenbedingungen Möglichkeiten zur optimierenden Gestaltung der MREL-Erfüllung sowohl hinsichtlich der Gestaltung der Instrumente, als auch der strukturellen Aufstellung der Bankengruppe unter Berücksichtigung etwaiger Nachrangigkeitserfordernisse.