Fortbestehensprognose

Zeichnen sich Entwicklungen wie

  • negatives Eigenkapital
  • mehr als das halbe Nennkapital wurde in einem Jahr aufgezehrt
  • starke Krisensymptome, die einen Verzehr des Eigenkapitals in der Folgeperiode erwarten lassen

ab, sollten Sie als verantwortungsvoller Unternehmer jedenfalls über eine Fortbestehensprognose nachdenken. Selbstverständlich darf die laufende Liquiditätssituation bei der Unternehmenssteuerung nicht außer Acht gelassen werden, um nicht in die Verlegenheit einer Zahlungsunfähigkeit zu kommen. Gegebenenfalls wird die Fortbestehensprognose um eine gutachterliche Stellungnahme zur Zahlungsfähigkeit (KFS BW 7) ergänzt.


In der Regel deutet das Erstellungserfordernis einer Fortbestehensprognose auf Änderungsbedarf im Unternehmen hin – auch wenn das Ergebnis schlussendlich positiv ausfällt. Die AKonsultancy Unternehmensberatung unterstützt Sie bei der Entwicklung und Implementierung Ihrer Turnaround-Strategie. Insbesondere bei der Gestaltung Ihrer künftigen Finanzstruktur unterstützt die AKonsultancy Unternehmensberatung mit Fachwissen und bringt jahrelange Sanierungserfahrung aus der Finanzwirtschaft mit. Gegebenenfalls auch bei Verhandlungen mit Gläubigern im Zuge der Neuausrichtung Ihrer Finanzstrategie. Wir analysieren gemeinsam die wesentlichen Geschäftsprozesse und stellen die Ertragskraft Ihres Unternehmens wieder her.

AKonsultancy Unternehmensberatung Unternehmenssanierung




 

... rien ne va plus


AKonsultancy Unternehmensberatung Unternehmenssanierung


Wenn schlussendlich eingesehen werden muss, dass keine Maßnahmen mehr umsetzbar sind, um Ihr Unternehmen vor einer Insolvenz zu retten, unterstützt Sie die AKonsultancy Unternehmensberatung bei der Minimierung Ihrer persönlichen Haftungsrisiken als Geschäftsführer.  Der Fokus wird dabei auf transparente, rechtzeitige Kommunikation und notwendige Dokumentation der gesetzten Handlungen und der zugrunde liegenden Beweggründe gelegt. Die AKonsultancy Unternehmensberatung unterstützt Sie bei der Untersuchung, ob der Tatbestand der Überschuldung oder der Zahlungsunfähigkeit gemäß Insolvenzordnung gegeben oder zu erwarten ist.


Die Insolvenz bedeutet nicht zwingend die Liquidation des Unternehmens vor. Die österreichische Insolvenzordnung sieht auch die Möglichkeit von Sanierungsverfahren, gegebenenfalls sogar in Eigenverwaltung vor. Dies wird im Zuge des Insolvenzantrags durch das Insolvenzgericht entschieden.